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Klaus Regling begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Press releases
ESM

Luxemburg – Klaus Regling, Managing Director des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ESM. „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine gute Entscheidung für Europa und für Deutschland“, sagte Klaus Regling. „Das Gericht bestätigt den Grundtenor seiner vorläufigen Entscheidung von September 2012 und schafft so endgültig Klarheit.“

Bereits in seiner Entscheidung von September 2012 hatte das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich bestätigt, dass die deutschen Umsetzungs- und Begleitgesetze zum ESM-Vertrag im Einklang mit dem Grundgesetz stehen. Um verfassungsrechtliche Bedenken des Gerichts mit Blick auf ein deutsches Begleitgesetz zum ESM-Vertrag zu entkräften, stellte die Bundesregierung klar, dass deutsche Zahlungsverpflichtungen aus dem ESM-Vertrag auf 190 Mrd. € beschränkt bleiben. Zudem versicherte die Bundesregierung, dass der ESM-Vertrag einer umfangreichen Mitwirkung des Bundestags und des Bundesrats nicht entgegensteht. Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt diese Linie. Das Gericht hat die gegen die Errichtung des ESM, den Fiskalpakt sowie die deutschen Zustimmungs- und Begleitgesetze gerichteten Beschwerden und Klagen abgewiesen. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben sind nach Auffassung des Gerichts gewahrt und haushaltsrechtlich hinreichend umgesetzt.

Klaus Regling sagte weiter: „Mit dem ESM haben die Euro-Staaten einen permanenten Krisenmechanismus für die Währungsunion geschaffen. Der ESM kann Euro-Ländern gegen strenge Reform- und Konsolidierungsauflagen vorübergehende Darlehen gewähren, wenn die Stabilität des Euroraums als Ganzes oder eines einzelnen Mitgliedstaates bedroht ist. Der erfolgreiche Programmausstieg von Spanien und Irland Ende 2013, die Fortschritte in den anderen Programmländern und die wirtschaftliche Erholung der Währungsunion insgesamt zeigen, dass diese Strategie funktioniert.“

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